- nachkarten
- nach||kar|ten 〈V. intr.; hat; umg.〉 eine nachträgliche Bemerkung hinzufügen, nachträglich wieder aufgreifen
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nach|kar|ten <sw. V.; hat (ugs.):etw., was eigentlich als bereits abgeschlossen gilt, noch einmal aufgreifen, nachträglich zur Sprache bringen.* * *
nach|kar|ten <sw. V.; hat (ugs.): etwas, was eigentlich als abgeschlossen gilt, noch einmal aufgreifen, nachträglich zur Sprache bringen: Ich werde einen Deubel tun und jetzt im SPIEGEL n., wer für was in einem Wahlkampf verantwortlich ist (Spiegel 27, 1985, 28); Im Kabinett kritisierte Engholm „den Stil, dass ein Prozessunterlegener nachkartet“ (Spiegel 13, 1989, 40).
Universal-Lexikon. 2012.